Rücktritt des Papstes

Papst Benedikt XVI. gibt sein Pontifikat am 28. Februar ab

Papst Benedikt XVI. hat heute völlig überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Joseph Ratzinger kündigte während eines öffentlichen Konsistoriums in Rom seine ungewöhnliche Entscheidung in lateinischer Sprache an.

Bereits am 28. Februar werde er sein Amt niederlegen, so Benedikt XVI., der seinen Rücktritt damit begründete, er habe nicht mehr genug Kraft für das Amt. Es handelt sich erst um den zweiten Rücktritt eines Papstes in der Geschichte der katholischen Kirche. Der ehemalige vatikanische Generalsekretär Angelo Sodano sprach von einem „Blitz aus heiterem Himmel“.

REUTERS/Alessandro Bianchi

Joseph Ratzinger ist erst der zweite Papst, der sein Amt zurücklegen wird

Papst Benedikt XVI. war im April 2005 zum Nachfolger des verstorbenen Johannes Paul II. gewählt worden. Er ist mittlerweile 85 Jahre alt. Es ist das erste Mal seit Jahrhunderten, dass ein Papst von seinem Amt zurücktritt.

So trat etwa 1294 Papst Coelestin V. nach wenigen Monaten aus Gewissensgründen von seinem Amt zurück. Sein Nachfolger Bonifaz VIII. ließ ihn einsperren. Er starb 1296 in Gefangenschaft.

Rücktritt laut Kirchenrecht möglich

Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt, doch nach dem Kirchenrecht ist auch ein Rücktritt möglich. Hierfür muss das Kirchenoberhaupt keine Gründe nennen. Auch muss niemand den Rücktritt eigens annehmen. Entscheidend ist allerdings, dass die Entscheidung zum Rückzug völlig freiwillig ist.

In dem 1983 von Johannes Paul II. reformierten Kanonischen Recht (Can. 332. § 2) heißt es: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird.“

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Publiziert am 11.02.2013

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DECLARATIO

 

Liebe Mitbrüder!

Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um euch eine Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewißheit gelangt, daß meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben. Ich bin mir sehr bewußt, daß dieser Dienst wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Köpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, daß ich mein Unvermögen erkennen muß, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen. Im Bewußtsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so daß ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muß.

Liebe Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit, womit ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft der Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet dienen.

Aus dem Vatikan, 10. Februar 2013

BENEDICTUS PP XVI

 

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